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Begleitetes Fahren ab 17

Bericht über die Fahrprüfung

Das Begleitete Fahren mit 17 ermöglicht es jungen Fahranfängern bereits mit 17 Jahren erste Fahrpraxis zu sammeln. Nach bestandener Prüfung dürfen sie in Begleitung einer erfahrenen Person am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses Modell fördert nicht nur die Verkehrssicherheit durch die Anwesenheit erfahrener Begleiter, sondern ermöglicht auch eine schrittweise Eingewöhnung in reale Fahrsituationen. Eine sinnvolle Maßnahme, die die Fahrausbildung ergänzt und den Übergang zum eigenständigen Fahren erleichtert.

Der Grundgedanke hinter BF 17

Wünschst du dir eine persönliche Beratung?

Dann setze dich gerne mit uns in Verbindung
 
Adresse

Spiegelstraße 2

32361 Pr. Oldendorf

Tannenbergplatz 5

32339 Espelkamp

Telefon

0176 963 906 96

Unterricht:

 

Büro: 

Öffnungszeiten

Tannenbergplatz 5

32339 Espelkamp

Mo & Mi 19:00 -  20:30 Uhr | Pr. Oldendorf

Di & Do 19:00 - 20:30 Uhr | Espelkamp

Jederzeit nach Vereinbarung oder vor dem Unterricht

Image by Yiran Ding

Infos zum begleitetem Fahren ab 17

Regeln zum BF 17

  • Bei jeder Fahrt vor deinem 18. Geburtstag, bei der du am Steuer sitzt, muss sich auch eine eingetragene Begleitperson im Auto befinden

  • Für dich als Fahrer gilt die Null Promille Grenze

  • Auch andere Drogen sind für dich und deine Begleitperson nicht erlaubt

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter ist 17 Jahre. Du kannst allerdings schon mit 16,5 Jahren mit der Führerscheinausbildung beginnen​​​

  • Mindestens eine eingetragene Begleitperson

  • Ein Vermerk für Begleitetes Fahren mit 17 auf dem Führerscheinantrag

Gültigkeit

  • Mit der bestandenen praktischen Prüfung erhältst du die Prüfbescheinigung. Auf dieser sind alle Begleitpersonen aufgelistet

  • Die Prüfbescheinigung sowie deinen Personalausweis musst du bei jeder Fahrt mitführen

  • Die Prüfbescheinigung ist maximal bis zu 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig

  • Zwar plant die EU das begleitete Fahren in Ihren Mitgliedsstaaten anzuerkennen, bisher ist es aber nur in Deutschland und Österreich gültig

Begleitpersonen

  • Maximal 1 Punkt  im Fahreignungsregister in Flensburg​
    ​​

  • Ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren​

  • Mindestens 30 Jahre alt

  • Informiere deine KFZ-Versicherung, wenn
    17 jährige Personen dein Auto nutzen möchten

Weitere Informationen findest du auf www.bf17.de

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Di & Do 19:00 - 20:30 Uhr | Espelkamp

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Für die Freude am Fahren

Für offene Fragen und weitere Anliegen wie Kooperationen oder Bewerbungen können Sie uns immer gerne Kontaktieren. 

Kontakt

lilli.jauk@t-online.de

0176 96 39 06 96

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