
Begleitetes Fahren ab 17

Das Begleitete Fahren mit 17 ermöglicht es jungen Fahranfängern bereits mit 17 Jahren erste Fahrpraxis zu sammeln. Nach bestandener Prüfung dürfen sie in Begleitung einer erfahrenen Person am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses Modell fördert nicht nur die Verkehrssicherheit durch die Anwesenheit erfahrener Begleiter, sondern ermöglicht auch eine schrittweise Eingewöhnung in reale Fahrsituationen. Eine sinnvolle Maßnahme, die die Fahrausbildung ergänzt und den Übergang zum eigenständigen Fahren erleichtert.
Der Grundgedanke hinter BF 17
Wünschst du dir eine persönliche Beratung?
Dann setze dich gerne mit uns in Verbindung
Adresse
Spiegelstraße 2
32361 Pr. Oldendorf
Tannenbergplatz 5
32339 Espelkamp
Telefon
0176 963 906 96
Unterricht:
Büro:
Öffnungszeiten
Tannenbergplatz 5
32339 Espelkamp
Mo & Mi 19:00 - 20:30 Uhr | Pr. Oldendorf
Di & Do 19:00 - 20:30 Uhr | Espelkamp
Jederzeit nach Vereinbarung oder vor dem Unterricht

Infos zum begleitetem Fahren ab 17
Regeln zum BF 17
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Bei jeder Fahrt vor deinem 18. Geburtstag, bei der du am Steuer sitzt, muss sich auch eine eingetragene Begleitperson im Auto befinden
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Für dich als Fahrer gilt die Null Promille Grenze
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Auch andere Drogen sind für dich und deine Begleitperson nicht erlaubt
Voraussetzungen
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Das Mindestalter ist 17 Jahre. Du kannst allerdings schon mit 16,5 Jahren mit der Führerscheinausbildung beginnen
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Mindestens eine eingetragene Begleitperson
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Ein Vermerk für Begleitetes Fahren mit 17 auf dem Führerscheinantrag
Gültigkeit
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Mit der bestandenen praktischen Prüfung erhältst du die Prüfbescheinigung. Auf dieser sind alle Begleitpersonen aufgelistet
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Die Prüfbescheinigung sowie deinen Personalausweis musst du bei jeder Fahrt mitführen
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Die Prüfbescheinigung ist maximal bis zu 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig
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Zwar plant die EU das begleitete Fahren in Ihren Mitgliedsstaaten anzuerkennen, bisher ist es aber nur in Deutschland und Österreich gültig
Begleitpersonen
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Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
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Ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
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Mindestens 30 Jahre alt
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Informiere deine KFZ-Versicherung, wenn
17 jährige Personen dein Auto nutzen möchten
Weitere Informationen findest du auf www.bf17.de
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